Ja, auch Volljährige mit geringfügiger Beschäftigung haben Anspruch auf den gesetzlich gültigen Mindestlohn, unabhängig davon, wie viele Stunden pro Woche sie arbeiten. Auch sogenannte Kleinunternehmer (die im Rahmen der Steuergesetze von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind) müssen ihren Beschäftigten den geltenden Mindestlohn zahlen.
Mehr erfahren bei ver.di zum Mindestlohn und zum Minijob (geringfügige Beschäftigung)