Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn zahlen?

19.05.2021

Zu­stän­dig für die Ein­hal­tung des Ge­set­zes ist die Fi­nanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS), die beim Zoll an­ge­sie­delt ist. Sie hat auch bis­her schon die Bran­chen­min­dest­löh­ne auf Ein­hal­tung kon­trol­lier­t. Um die neu­en Auf­ga­ben be­wäl­ti­gen zu kön­nen, hat die Re­gie­rung bei Ein­füh­rung des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns an­ge­kün­dig­t, dass das Per­so­nal bei der FKS um 1.600 Stel­len auf­ge­stockt wer­den soll. Al­ler­dings wa­ren be­reits in der Ver­gan­gen­heit rund 500 Stel­len nicht be­setz­t, zu­dem müs­sen Be­schäf­tig­te mit die­ser spe­zi­fi­schen Auf­ga­be im­mer auch aus­ge­bil­det wer­den. Die nö­ti­gen Kon­trol­len wa­ren da­her mit In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes am 1. Ja­nu­ar 2015 noch nicht ge­währ­leis­tet. In­zwi­schen wur­den aber wie­der­holt Ver­stö­ße ge­gen das Ge­setz fest­ge­stell­t.

In Be­trie­ben mit Be­triebs­rä­ten ach­ten die­se nach Kräf­ten auf die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns.

 

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