Nein. Bei der Teilnahme am Streik sind solche Maßregelungen durch den Arbeitgeber rechtlich unzulässig. Sicherheitshalber vereinbart ver.di am Ende eines Arbeitskampfes eine sog. „Maßregelungsklausel", in der die Arbeitgeber unterzeichnen, dass bereits erfolgte Maßregelungen zurückgenommen werden. Sollten Maßregelungen trotzdem erfolgen, ist die Streikleitung zu informieren, damit rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
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