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01.02.2024

Du möchtest deine ver.di Mitgliedschaft kündigen?

Bist du ganz sicher?
Eine Mitgliedschaft bei ver.di hat viele Vorteile. Die Arbeit von ver.di als Deiner Gewerkschaft wird allein über Mitgliedsbeiträge finanziert. Jeder Euro geht in die starke Interessenvertretung unserer Mitglieder. Es lohnt sich also für Dich, Mitglied zu bleiben. Bevor du Dich endgültig entscheidest, lies Dir doch nochmal kurz durch, warum es sich lohnt.

Nur als ver.di Mitglied ...

  1. ... ist Dir ein Tarifvertrag vom Arbeitgeber garantiert – das bedeutet durchschnittlich 5,6 % mehr Lohn. Nicht ver.di-Mitglieder können lediglich darauf hoffen, dass ihr Arbeitgeber sich freiwillig auch für sie an tarifliche Leistungen wie Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch hält.

  2. ... hast Du Anspruch auf umfangreiche Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht und im Fall des Falles sogar Rechtsschutz von unseren Fachjurist*innen. Das spart richtig viel Geld und Nerven.

  3. ... erhältst Du im Falle eines Arbeitsstreiks gegen deinen Arbeitgeber ausgleichendes Streikgeld von uns.

  4. ... profitierst Du von Beratungsangeboten, Bildungsprogrammen und vielen Ermäßigungen und Vorteilskonditionen bei unseren Kooperationsunternehmen.

  5. ... bist Du Teil einer Gemeinschaft, die für eine gerechtere Arbeitswelt einsteht.

Alle Vorteile findest Du hier.

Übrigens:
Die ver.di-Mitgliedschaft lohnt sich auch, wenn sich in Deinem Leben etwas ändert. Ob beim Wechsel des Arbeitgebers oder wenn Du Deine Arbeit verlierst, bleibt ver.di an Deiner Seite. Beziehst Du Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente, zahlst Du nur 0,5 Prozent des Beitrags, bekommst aber weiterhin die volle Unterstützung. Bei Elternzeit passen wir den Beitrag individuell an. Und für Senior*innen gibt es es jede Menge politische Aktivitäten.

Deine Entscheidung steht fest?

Schade! Aber so geht’s:

  • Schreibe eine kurze Austrittserklärung und unterzeichne sie persönlich.

  • Sende sie an die ver.di Anschrift deines zuständigen Bezirks.

Unsere Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Quartalsende. Mögliche Austrittstermine sind also 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

 

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