Ja, er kann alle Beschäftigten aussperren, d.h. auch den Arbeitswilligen den Zugang zum Betrieb verweigern. Er kann dies auch z.B. in einem anderen Betriebsteil tun, der nicht zum Streik aufgerufen ist. ver.di-Mitglieder, die von einer solchen Aussperrung betroffen sind, erhalten dann ebenfalls Streikunterstützung. Nicht in der Gewerkschaft Organisierte stehen dann ohne Unterstützung da. ver.di lehnt die Aussperrung politisch ab, der Arbeitgeber will damit die Gewerkschaft finanziell ausbluten und die Wut der nicht Organisierten auf die Gewerkschaft schüren. Da die Arbeitgeber die wirtschaftliche Macht haben, brauchen sie nach gewerkschaftlicher Auffassung keines gesonderten Arbeitskampfmittels. Aussperrung ist nicht verboten, jedoch eingeschränkt worden, d.h. es darf nur im Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgesperrt werden, und die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Dauer und Umfang zum Arbeitskampf muss gewahrt werden.
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