Dürfen Betriebsräte/Personalräte außerhalb des Betriebes oder an einem Streik mit ihrer Funktionsbezeichnung auftreten?
Betriebsräte (BR) und Personalräte (PR) können mit dieser Funktionsbezeichnung auftreten; dürfen aber nur dann im Namen des Betriebsrats bzw. Personalrats (Gremium) sprechen, wenn sie dazu beauftragt wurden. Zum Streik aufrufen darf ein BR/PR-Mitglied als Gewerkschaftsmitglied, jedoch nicht in seiner Funktion als BR/PR.
Betriebsräte sind die gewählten Arbeitnehmervertretungen in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Als Betriebsrat wird das Gremium bezeichnet, aber auch die Mitglieder nennen sich Betriebsräte. Personalräte sind die gewählten Interessenvertretungen in öffentlichen Verwaltungen.
Mehr erfahren bei ver.di: z.B. über die Gründung von Betriebsräten in schwierigen Zeiten, über Erfahrungen von Betriebsräten, über das Behindern von Betriebsratsarbeit (Videos) und über die Auszeichnung von erfolgreichen Betriebsratsgremien: https://www.verdi.de/themen/arbeit/der-betriebsrat

Das Thema interessiert Sie?
-
Ja, darüber wüsste ich gern mehr.
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
-
Service-Plus für Mitglieder
Im ver.di-Mitgliedernetz bieten wir exklusive Service-Angebote und Informationen. Vernetzen Sie sich und profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder.
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.