Muss ich eine Überlastungsanzeige schreiben?
Es gibt eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht (§ 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB), die den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin verpflichtet, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden zu bewahren und zu warnen. Arbeitnehmer/innen müssen außerdem auf organisatorische Mängel, wie Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) usw. aufmerksam machen. Konkretisiert wird diese Nebenpflicht im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 15 ArbSchG haben auch die Beschäftigten die Pflicht für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Sorge zu tragen.
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