Wie sichere ich mich gegen Vorwürfe ab, wenn ich eine Überlastungsanzeige einreiche?
Zunächst sollten Arbeitnehmer am Besten selber eine Kopie der Überlastungsanzeige aufbewahren. Die Anzeige kann als Beweis bei einem eingetretenen Schaden und damit verbundenen geltend gemachten Ansprüchen der Betroffenen dienen. Sprechen Sie auch mit dem Arbeitgeber ab, wie die Überlastungsanzeige aufbewahrt wird. Schließlich handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs und darf deshalb nicht ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vernichtet werden.
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