Ausschließlich die Gewerkschaft darf zum Streik aufrufen. Zuvor muss ein entsprechender Antrag von der Tarifkommission gestellt und vom ver.di-Bundesvorstand genehmigt werden.
Der Streik ist ein garantiertes Grundrecht und rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Erzwingungsstreik.
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