Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht. In einzelnen Tarifverträgen ist festgelegt, dass Erzwingungsstreiks (keine Warnstreiks) erst nach dem offiziellen Scheitern der Verhandlungen und einer anschließenden Schlichtung durchgeführt werden dürfen. Bei Fragen setzen Sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung.
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