Erkrankt der/die Beschäftigte an dem Tag, an dem nicht gearbeitet sondern Überstunden abgebaut wurden, werden ihm/ihr die Stunden nicht wieder gutgeschrieben. Dies ist dann der Fall, wenn der Tag bereits im Voraus vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Anders als Urlaub steht bei dem Freizeitausgleich nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund. Es ist eher mit dem Fall vergleichbar, während des Wochenendes krank zu werden. Diese Tage bekommt man leider auch nicht wieder gutgeschrieben.
(Stand 2009)
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