Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

25.04.2013

Eine fristgemäße oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer/in ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erklärt worden ist, § 623 BGB. Eine mündliche Kündigung alleine führt nie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

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