Erhalten Streikende, die während eines Arbeitskampfes Mitglied werden, ebenfalls Streikgeld?
ver.di zahlt den Mitgliedern Streikunterstützung, wenn es durch die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen zu Einbußen bei der Vergütung kommt. Auch wer sich erst kurz vor Beginn oder während eines Streiks für die Mitgliedschaft in ver.di entscheidet, kann diese finanzielle Leistung erhalten – vorausgesetzt, für den dem Streik vorangegangenen Monat ist eine volle Beitragszahlung erfolgt. Anhand des satzungsgemäßen Beitrags bemisst sich zudem die Höhe der Streikunterstützung. Neumitglieder erhalten eine geringfügig geringere Zahlung, als langjährige Mitglieder. Ein weiterer Grund sich frühzeitig für eine Mitgliedschaft zu entscheiden.
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