Hat der Betriebsrat seine Mitbestimmungsbefugnisse nicht ganz ausgeschöpft, wenn in der Betriebsvereinbarung keine Bestimmung enthalten ist, dass eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird?
Nein, der Betriebsrat sollte sich zwar für die Zahlung von Weihnachtsgratifikation einsetzen, aber die Entscheidung ob eine Weihnachtsgratifikation gezahlt werden soll, liegt allein beim Arbeitgeber, sie ist mitbestimmungsfrei.
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