Bis es zu einem Streik kommt, muss viel passieren. Trotzdem ist der Streik als ultima ratio bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen keine Seltenheit. Allein in den letzten beiden Jahren mussten über eine halbe Million Beschäftigte in den Ausstand treten, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.
Gut, wenn man dann auf den Schutz von ver.di bauen kann. Denn: Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft ver.di, dass die finanziellen Einbußen der Streikenden möglichst gering bleiben.
Als Mitglied erhalten Sie im Streikfall finanzielle Unterstützung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesperrt werden.
Und selbstverständlich helfen wir auch allen Mitgliedern, die wegen ihres Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen vom Arbeitgeber entlassen oder anders gemaßregelt werden sollen.
Anspruch auf Streikgeld haben alle Mitglieder von ver.di, die satzungsgemäße Beiträge entrichten.
Die Höhe des Streikgeldes richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag, den Sie drei Monate vor Beginn eines Arbeitskampfs gezahlt haben. Eine faire Sache: Die Höhe des Streikgelds wird auf Basis des aktuellen Verdienstes berechnet. Die Unterstützung orientiert sich also an Ihrer aktuellen Einkommenssituation.
Übrigens: Wenn Ihre Mitgliedschaft vor Beginn des Streiks bereits mehr als 12 Monate bestand, erhalten Sie automatisch einen erhöhten Streikgeldsatz.
Eltern erhalten pro Streiktag einen zusätzlichen Betrag für jedes kindergeldberechtigte Familienmitglied.
Streikunterstützung wird ab dem ersten Streiktag und längstens bis zum Ende des Arbeitskampfes gezahlt.
Die Streikunterstützung ist keine Vergütungsersatzleistung. Sie ist eine solidarische Leistung aller ver.di-Mitglieder für streikende Mitglieder, damit diese einen längeren Streik trotz der Einbußen beim Arbeitseinkommen durchstehen können. Sie gleicht den Nettoverdienstausfall nur teilweise aus. Sie ist unter diesen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Beantragung erfolgt in der Regel im lokalen Streikbüro. Als Mitglied füllen Sie dort einfach das Erfassungsformular für die Streikunterstützung aus.
Für alle weiteren Fragen zum Thema Streikunterstützung steht Ihnen Ihr Ansprechpartner im zuständigen Bezirk zur Verfügung.
Neu eingetretene Mitglieder erhalten Streikunterstützung, wenn sie für den vorausgegangenen Beitragsmonat einen satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben.