Rechtssicherheit

Rechtsberatung & Rechtsschutz

16.07.2024
Gesetze allein führen noch nicht zum Recht

Rechtsschutz durch die Arbeits- und Sozialrechtsexperten*innen
Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte Beschäftigten im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als Deutschlands größte Interessenvertretung von Arbeitnehmer*innen in den Dienstleistungsberufen?  

Bestens vertreten mit den Rechtsexpert*innen
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten Gewerkschaftssekretär*innen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH, darunter viele Jurist*innen. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung.

Kompetent beraten mit der Rechtsberatung
Der Gang vor Gericht sollte in einem Streitfall nur die letzte Möglichkeit sein. Deshalb beginnt der Rechtsschutz bei ver.di immer mit einer umfassenden Beratung zum Sachverhalt und möglichen Vorgehen. Wenn sich zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Jurist*innen für Ihr Recht – wenn nötig und erfolgversprechend durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

 

  • Ich benötige Rechtsschutz. Was muss ich tun?

    Als Mitglied von ver.di setzen Sie sich mit dem örtlichen ver.di Team Beratung und Recht in Verbindung.

    Dort werden Sie durch unser Team telefonisch, per Mail oder persönlich beraten. Nach Beratung und Prüfung der Sachverhalts wird im Falle einer positiven Entscheidung schriftlich über den Rechtsschutz informiert.

     

    Der ver.di-Rechtsschutz im Überblick

     

  • Wer ist durch den ver.di-Rechtsschutz abgesichert?

    Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Mitglieder können sich ab Beginn der Mitgliedschaft beraten lassen. Eine Rechtsvertretung ist erst nach drei Monaten möglich.

     

  • Welche Bereiche deckt der ver.di-Rechtsschutz ab?

    • Anlegenheiten aus einem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis;
    • Angelegenheiten des berufsbezogenen Vertragsrechts freier Mitarbeiter*innen, persönlich Selbstständige und freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätige aus deren Rechtsverhältnissen gegenüber ihren Auftraggeber*innen.
    • viele Anlegenheiten des Sozialrechtes,
    • der Ausbildungsförderung,
    • der betrieblichen Altersversorgung


    Dazu kommen zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Angelegenheiten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Angelegenheit des Mitglieds aus dem Arbeits- oder Sozialrecht besteht.

    Schließlich kann in weiteren Angelegenheiten auch Rechtsschutz aus gewerkschaftspolitischen Gründen durchgeführt werden.

     

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Teil der professionellen Rechtsberatung durch ver.di ist es auch, zu beurteilen, ob in einem konkreten Streitfall hinreichende Aussichten auf Erfolg bestehen. Ist diese Erfolgsaussicht geben, so wird der Rechtsschutz zunächst für die erste Instanz gewährt.

     

  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Wenn über den Rechtsschutz positiv entschieden wird, übernimmt ver.di die erforderlichen Verfahrenskosten.

     

  • Wer vertritt mich in einem Rechtschutzfall?

    In einem Rechtsschutzfall werden Sie entweder von Gewerkschaftssekretär*innen der ver.di oder DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Soweit gesetzliche Gründe die Vertretung durch die Gewerkschaft ausschließen, wird Rechtsschutz durch Rechtsanwält*innen gewährt.

     

  • Rechtsschutz auch für Berufung und Beschwerden?

    Ja. In Fällen der Berufung oder von Beschwerden wird der Fall durch unsere Rechtsexpert*innen in den Rechtsabteilungen der Landesbezirkes erneut geprüft. Bei drittinstanzlichen Verfahren ist das die Aufgabe der Rechtsabteilung der ver.di-Bundesverwaltung Berlin.

     

  • Rechtsschutz auch privat und für Verkehrsrecht?

    Nein. Als Interessenvertretung der Beschäftigten konzentrieren wir uns auf die umfassende Expertise im Bereich des Tarif-, Sozial-, und Arbeitsrechts. Dieses Know-how als „größtes Netzwerk für Arbeitnehmerrechte“ Deutschlands stellen wir unseren Mitgliedern als kostenfreie Leistung zur Verfügung.

    Der ver.di-Mitgliederservice bietet aber allen Mitgliedern passende Rechtsschutzprodukte an, die zu Vorteilskonditionen den Arbeitsrechtsschutz von ver.di ergänzen.

     

  • Was kostet ein gerichtlicher Streitfall?

    Die Kosten und deren Höhe können je nach Fall sehr unterschiedlich gelagert sein. Typische Kosten eines Verfahrens sind z.B.:

    • Anwaltshonorare
    • Gerichtskosten
    • Auslagen von Zeug*innen
    • Kosten für Sachverständige und Gutachten
    • Kosten der Gegenseite bei Unterliegen

    Ein Fallbeispiel

    Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht – erste Instanz:

    Die Höhe der Gebühren und Kosten ist abhängig vom Gegenstandswert einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dieser Gegenstandswert ergibt sich zum Beispiel im Falle einer Kündigungsschutzklage aus der Summe von drei Monatsgehältern.
    Bei einem Monatsgehalt von 2.500 € ergibt sich damit ein Gegenstandswert von 7.500 €. Da im erstinstanzlichen Verfahren jede Seite ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ergeben sich bei anwaltlicher Vertretung Kosten von 1953,15 € (inkl. Mehrwertsteuer, Stand Mai 2024). Bei einem verlorenen Verfahren sind zusätzlich die Gerichtskosten (im Beispiel 448 €) zu tragen.

    Im Falle eines verlorenen Berufungsverfahrens summieren sich die Kosten für die zweite Instanz, in der neben den eigenen Anwaltskosten auch die anwaltlichen Kosten der Gegenseite zu tragen sind, auf über 4.000 €.

     

  • Wo finde ich genauere Informationen zum ver.di Rechtsschutz?

    Jedes Mitglied erhält in der Geschäftsstelle zusammen mit dem Rechtsschutzantrag einen Auszug aus der Rechtsschutzrichtlinie. Diese Informationen können Sie auch hier herunterladen.

     

 

Übrigens: Rechtsschutz ist Satzungsleistung 
Die Durchsetzung und Absicherung von Beschäftigtenrechten und tarifvertraglichen Regelungen zählen zum „Kerngeschäft“ von ver.di. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist daher eine Leistung, die untrennbar mit der Idee einer solidarischen und starken Gemeinschaft der Arbeitnehmer*innen verbunden ist. Aus diesem Grund ist sie als Mitgliederleistung in die Satzung der Gewerkschaft aufgenommen worden.