Nachunternehmerhaftung Paketbranche: ver.di begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts

Pressemitteilung vom 18.09.2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Bundeskabinett heute (18.9.) einen Gesetzesentwurf zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche verabschiedet hat. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf auf die unhaltbaren Zustände in der Paketbranche reagiert. Wir erwarten, dass der Bundestag die Nachunternehmerhaftung zügig beschließt und mit erforderlichen Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen wird“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen vor, die Pakete nicht selbst, sondern durch Dritte befördern lassen.

ver.di fordert die Politik seit längerem auf, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und in der Fleischindustrie existiert. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum in der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.

 

Pressekontakt

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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