Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht als „unzureichendes Stückwerk“. Das Gesetz vernachlässige in der jetzigen Form die Interessen der Urheberinnen und Urheber, indem es ihnen lediglich eine „angemessene Beteiligung“ an den Einnahmen zuspreche. „Diejenigen, die die leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte überhaupt erst erbringen, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, müssen mit mindestens 50 Prozent an den Erlösen aus den Lizenzgebühren beteiligt werden“, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke. Der Gesetzgeber sei hier nicht ausreichend konkret und erweise damit den Urheberinnen und Urhebern „einen Bärendienst“. „Wir fordern nun die Verleger zu sofortigen Gesprächen darüber auf, wie den Journalistinnen und Journalisten diese angemessene Vergütung gewährleistet werden kann“, unterstrich Werneke. Parallel müsse sichergestellt sein, dass das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umgesetzt werde.
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