Gemeinsame Presseerklärung von ver.di und IG BCE sowie der zuständigen Arbeitgeberverbände zu den Tarifverhandlungen für den E.ON Energiekonzern

Pressemitteilung vom 14.12.2001

Gemeinsame Presseerklärung der Gewerkschaften ver.di und IG BCE und der Arbeitgebervereinigung der energiewirtschaftlichen Unternehmen e.V. (AVE) sowie des Arbeitgeberverbandes Bayerischer Energieversorgungsunternehmen zu den Tarifverhandlungen für die Unternehmen des E.ON Energiekonzerns Nach über einjährigen schwierigen Verhandlungen haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) mit den zuständigen Arbeitgeberverbänden auf das Kernstück eines neuen einheitlichen Tarifwerkes für die Unternehmen des E.ON Energie-Konzerns geeinigt.

Die Tarifvertragsparteien erklärten, dass so ein modernes und einheitliches und damit für den gesamten Konzern geltendes Tarifwerk entstehe. Es löse die für die Bereiche Bayernwerk AG und PreussenElektra AG bisher geltenden unterschiedlichen Tarifverträge ab.

Dies treibe die Integration der Beschäftigten in die Unternehmenskultur der Mitte 2000 aus den Fusionen der Bayernwerk AG und PreussenElektra AG und deren operativen Tochtergesellschaften entstandenen E.ON Energie AG voran.

Alle Sparten des Konzerns von den Erzeugungsgesellschaften und der Dienstleistung bis hin zur hochqualifizierten Ingenieurstätigkeit würden durch das neue Tarifwerk abgebildet. Außerdem werde es den Umfeldbedingungen des Wettbewerbs für die Branche gerecht.

Das jetzt ausgehandelte Kernstück des Tarifsystems betreffe die Bereiche Vergütung und Arbeitszeit. Im Bereich der Vergütung gehe es um die Zielgenauigkeit der Bezahlung nach den an die Beschäftigten gestellten Anforderungen und um erfolgs- und leistungsabhängige Entgeltbestandteile.

Ein neues Vergütungssystem löse die im bisherigen System angelegte Vergütungssteigerung über zeitabhängige Stufenaufstiege durch eine Kombination verschiedener Vergütungskomponenten ab.

Zwischen den Anforderungen der einzelnen Tätigkeiten werde nun besser differenziert und der Erfahrung des Arbeitnehmers in der jeweiligen Tätigkeit Rechnung getragen. So werde über eine neu eingeführte Leistungskomponente die individuelle Leistung der Beschäftigten gemessen an Zielvereinbarungen mit den Vorgesetzten honoriert.

Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns und seiner Unternehmen schlage in Zukunft unmittelbar auf eine Jahreszahlung durch, die zwischen 20 und 100 Prozent einer Monatsvergütung schwanken könne. Bemessungsformel sei die objektive betriebswirtschaftliche Bemessungsgröße ROCE. Dies sei die Rendite auf das eingesetzte operative Gesamtkapital. Insbesondere mit dieser direkten Abhängigkeit einer jährlichen Zahlung von einer betriebswirtschaftlichen Kennzahl werde tarifpolitisches Neuland betreten.

Bei der Arbeitszeit sei es Ziel gewesen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten und dem effizienten Einsatz der Beschäftigten zu schaffen. Künftig könne Arbeitszeit flexibel nach den betrieblichen Anforderungen und den Wünschen der einzelnen Beschäftigten im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos gestaltet werden. Überstunden würden auf besondere Situationen beschränkt.

Das neue Tarifwerk orientiere sich an dem Gedanken der Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten. Gleichzeitig stelle es erhebliche Ansprüche an die Führungsfähigkeit von Vorgesetzten. Die Tarifvertragsparteien gingen gemeinsam davon aus, dass sie ein richtungsweisendes ausgewogenes System neuer Tarifregelungen geschaffen hätten, das den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie denen der Unternehmen in der praktischen Anwendung gerecht würde.


 

Pressekontakt

Harald Reutter ver.di-Bundesvorstand Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Tel.: 030/6956-1010 bis -1017 Fax: 030/6956-3001 e-mail:pressestelle@verdi.de

 
 

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