EuGH-Urteil zum Rundfunkbeitrag „klar und beruhigend“ – Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgesichert

    Pressemitteilung vom 13.12.2018

    Als „klar und beruhigend“ hat der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte heute (13.12.) letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des seit 2013 eingeführten Rundfunkbeitrags aus. „Das Urteil sichert auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, wie es das Grundgesetz fordert“, sagte der ver.di-Vize. „Wir sind davon ausgegangen, dass diese Klage nicht erfolgreich sein würde, weil sie sich gegen ein transparentes und praktikables Verfahren zur Finanzierung des Rundfunksystems wendet, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.“

    Unabhängig von dem Urteil gehe es jetzt darum, dass sich die Landesregierungen in ihrer Debatte um die künftige Höhe und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Modell einigen, das die auskömmliche Finanzierung sichere. Zunehmende Verbreitungswege und Erwartungen an Programmvielfalt hätten ihren Preis. „Die Beitragszahlerinnen und -zahler erwarteten ein überzeugendes und vielfältiges Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsan-gebot“, so Werneke weiter.

     

    Pressekontakt

    Günter Isemeyer
    ver.di-Bundesvorstand
    Paula-Thiede-Ufer 10
    10179 Berlin
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    E-Mail: pressestelle@verdi.de 

     
     

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