Tarifrunde Luftsicherheit: Schlichtungsempfehlung liegt vor

Pressemitteilung vom 08.04.2024

In der laufenden Tarifrunde für die bundesweit rund 25.000 Beschäftigten in der Luftsicherheit hat der Schlichter, Dr. Hans-Henning Lühr, nach dreitägigen intensiven Schlichtungsverhandlungen eine Schlichtungsempfehlung vorgelegt. Die Schlichtungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite sowie dem Schlichter, hat der Schlichtungsempfehlung einstimmig zugestimmt. Über die Annahme oder Ablehnung der Schlichtungsempfehlung befinden nun die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien; dafür wurde eine Erklärungsfrist bis Dienstag, 9. April 2024, 12:00 Uhr, vereinbart. Bis zum Ende der Erklärungsfrist wird ver.di nicht zu Streiks aufrufen.

Die Schlichtungsempfehlung sieht im Einzelnen unter anderem folgende Regelungen für den Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. März 2025 vor: Die Stundenentgelte werden in der Entgeltgruppe I ab dem 1. Februar 2024 um 1,60 Euro, ab dem 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie ab dem 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht. In der Entgeltgruppe II werden die Stundenentgelte ab dem 1. April 2024 um 1,80 Euro, ab dem 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie ab dem 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht; in der Entgeltgruppe III erfolgen zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,60 Euro sowie von 0,75 Euro und 0,35 Euro. In der Entgeltgruppe IV werden die Stundenentgelte ab dem 1. April 2024 um 1,60 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,45 Euro erhöht; in der Entgeltgruppe V gibt es zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,50 Euro sowie von 0,35 Euro.

Die Monatsentgelte für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten (EG I) werden ab dem 1. April 2024 um 7,8 Prozent erhöht; ab dem 1. September erfolgt eine weitere Erhöhung von 3,4 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 um weitere 1,5 Prozent. 

Zudem sieht die Schlichtungsempfehlung vor, dass die Tarifverhandlungen über Mehrarbeit/Überstunden zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesetzt und die bisherigen Regelungen wieder in Kraft gesetzt werden; diese können frühestens zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.

Wolfgang Pieper, ver.di-Verhandlungsführer: „Mit der Schlichtungsempfehlung konnten wir einen wesentlichen Punkt unserer Forderungen durchsetzen und den Kaufkraftverlust der Beschäftigten nachhaltig ausgleichen. Es ist auch gelungen, die vergleichbaren Tätigkeiten der Entgeltgruppe II und I weiter anzugleichen. Dies wäre ohne den starken Einsatz der Beschäftigten bei Streiks und Aktionen so nicht möglich gewesen. Bedauerlich ist, dass sich die Arbeitgeber weiterhin beharrlich weigerten, Mehrarbeitszuschläge ab der ersten Überstunde zu zahlen. Dabei brennt vielen Kolleginnen und Kollegen dieses Thema auf den Nägeln. Wir werden uns weiter für eine Bezahlung der Mehrarbeit ab der ersten Stunde einsetzen, und zwar schon am Ende dieses Jahres.“

 

Pressekontakt

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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