Hundertausende Beschäftigte im Einzelhandel von existentieller Not bedroht - Bemühungen ohne Erfolg - Arbeitgeberverband verweigert Aufstockung

Pressemitteilung vom 30.03.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Handelsverband Deutschland (HDE) davor gewarnt, in der Corona-Krise Lösungen für die Beschäftigten zu verweigern. „Im Einzelhandel sind die Einkommensverhältnisse so auf Kante genäht, dass die Beschäftigten keine Möglichkeit haben, für schwierige Zeiten zu sparen oder sich Rücklagen zu schaffen. Eine Einkommensreduzierung durch das Kurzarbeitergeld auf 60 bzw. 67 Prozent würde hunderttausende Einzelhandelsbeschäftigte in existenzbedrohende Notlagen stürzen,“ sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

„Sich selbst unter den Schirm des Staates zu stellen und seine Beschäftigten im Regen stehen zu lassen, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit der Krise. Die Bundesregierung investiert Milliarden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Einzelhandels-Unternehmen aufzufangen. Dazu bekommen die Unternehmen bei Kurzarbeit ihre Sozialabgaben zu 100 Prozent ersetzt. Wer in dieser Situation die Beschäftigten mit 60 Prozent des Gehaltes nach Hause schickt, macht sie massenhaft zu Sozialhilfeempfängern und gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz“, erklärte Nutzenberger. Im Einzel- und Versandhandel arbeiten viele Beschäftigte gegen ihren Willen nur in Teilzeit. Nur gut ein Drittel ist tarifgebunden. „Die Betriebe brauchen in dieser Situation Rechtssicherheit durch einen Tarifvertrag“, so Nutzenberger.

Die Gewerkschafterin forderte dringend Gespräche mit dem HDE über eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent. Leider seien die Bemühungen bisher erfolglos, in NRW eine tarifvertragliche Lösung als Pilotvereinbarung zu erreichen. Der Arbeitgeberverband bot lediglich eine Kurzarbeiter-Regelung für maximal vier Wochen an.

Unterdessen haben die Textil-Unternehmen Primark und H&M eine Vereinbarung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent abgeschlossen bzw. angeboten. Der Augenoptiker Fielmann und der Versandhändler Walbusch stocken auf 100 Prozent auf und für Filmschaffende sicherte ver.di eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf dem Niveau der Tarifgage ab. In der Systemgastronomie, einem Niedriglohnbereich, ist vergangene Woche mit der Gewerkschaft NGG eine Aufstockung auf 90 Prozent vereinbart worden.

„Was wir brauchen, ist eine einheitliche Lösung für die gesamte Branche. Ein Flickenteppich ist weder im Interesse der Beschäftigten, noch der Unternehmen“, sagte Nutzenberger. „Die Krise wird nicht in ein paar Wochen vorbei sein. Deshalb sind nachhaltige tarifvertragliche Lösungen auch im wirtschaftlichen Interesse der Einzelhandelsunternehmen.“ Mit einer entsprechenden Vereinbarung wolle man auch verhindern, dass Kurzarbeit als Mittel für Personaleinsparungen benutzt wird. Wenn es Unternehmen wirklich schlecht ginge, hätten die Sozialpartner wie bisher die Möglichkeit, Sanierungstarifverträge abzuschließen.

 

Pressekontakt

Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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