„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese Ergänzung im Grundgesetz zum Gleichberechtigungsanspruch von Männern und Frauen feiert ihren 20. Geburtstag. „Dieser 1994 im Grundgesetz ergänzte Satz war ein politischer Meilenstein“, betont Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Das Grundgesetz legt fest, dass der Staat tatsächliche Gleichberechtigung aktiv voranbringen muss. Leider hat die Politik in der Realität diesen Auftrag aber sträflich vernachlässigt.“ Zwanzig Jahre nach der Einführung dieses Satzes gäbe es für Frauen immer noch sehr wenig zu feiern.
Lediglich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und das ElterngeldPlus seien gute, erste Schritte. Doch an vielen Stellen würde Deutschland frauenpolitisch nach wie vor die rote Laterne tragen, kritisiert die Gewerkschafterin. So liege die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen mit über 22 Prozent weit über dem europäischen Durchschnitt. Der Anteil an weiblichen Beschäftigten im Minijob- und Teilzeitbereich sei immens hoch, die Rentenlücke entsprechend noch größer. „Frauentätigkeiten“ seien immer noch viel schlechter bezahlt als „Männertätigkeiten“.
„Insofern wünschen wir uns zu diesem runden Geburtstag, dass die Politik - in den Kommunen, im Land und im Bund - ihrem im Grundgesetz seit 20 Jahren festgeschriebenen Auftrag nachkomme und auf die tatsächliche Gleichberechtigung hin arbeite. „Lippenbekenntnisse und „freiwillige Selbstverpflichtungen“ werden wir nicht akzeptieren“, so Nutzenberger.
ver.di setze sich in Tarifverträgen für die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ein mit dem Ziel von guter Arbeit und existenzsichernden Einkommen. „Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass die mit gutem Beispiel vorangehen und ein Bundesgleichstellungsgesetz auf den Weg bringen, das eine tatsächliche Frauenförderung vorsieht“, fordert die Gewerkschafterin.
Für Rückfragen: Karin Schwendler, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik in ver.di, 0171/4885268
Artikel 3 GG Gleichheitssatz:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
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