Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Beschluss der EU-Kommission, der klarstellt, dass es Solo-Selbstständigen erlaubt ist, ihre Arbeitsbedingungen und Vergütungen durch kollektive Verhandlungen zu gestalten. Mit der Veröffentlichung sogenannter „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ wird klargestellt, dass Personen, die im Wesentlichen nur ihre eigene Arbeitskraft einsetzen, insoweit nicht vom Wettbewerbsrecht erfasst werden.
„Wir haben uns als ver.di bei der verantwortlichen Generaldirektion Wettbewerb intensiv für diese Verbesserung eingesetzt und konnten beispielsweise erreichen, dass der Kreis der Selbstständigen, die von dieser Leitlinie erfasst wird, deutlich weiter definiert wurde als ursprünglich vorgesehen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
ver.di zählt unter ihren Mitgliedern rund 30.000 Selbstständige ohne Beschäftigte, sogenannte Solo-Selbstständige. Sie ist damit die stärkste Organisation von Solo-Selbstständigen in Europa. Viele von ihnen sind angesichts der fehlenden Augenhöhe gegenüber ihren Auftraggebern gezwungen, vorgegebene Vergütungen ohne Verhandlungen akzeptieren zu müssen.
„Die Leitlinien sind die Voraussetzung dafür, dass wir als Gewerkschaften die oftmals prekären Einkommens- und Lebenslagen vieler solo-selbstständiger Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen bekämpfen können“, so Werneke. Diese seien durch die COVID-19-Krise noch einmal deutlicher zutage getreten – und die derzeit angespannte finanzielle Lage vieler einkommensschwacher Erwerbstätiger, auch Solo-Selbstständiger, mache kollektives Handeln notwendiger denn je. „Mit der Klarstellung der Kommission wird der Weg zu Verhandlungen im Kollektiv geebnet. Unser Mandat als Gewerkschaft ist gestärkt. Die Zeiten, in denen sich die Auftraggeber mit einem Hinweis auf das EU-Wettbewerbsrecht vor Verhandlungen drücken konnten, sind vorbei“, so Werneke weiter.
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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