Tarifrunde Banken

Keine Einigung in fünfter Verhandlungsrunde für die Beschäftigten bei öffentlichen Banken

Pressemitteilung vom 21.01.2022

Bei den Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) gab es am späten Donnerstagabend (20. Januar 2022) keine Einigung. „Die von der Arbeitgeberseite angebotenen drei Prozent sehen nur auf den ersten Blick gut aus. Sie führen durch die lange Laufzeit von 36 Monaten zu einem deutlichen Kaufkraftverlust. Damit kann man Bankbeschäftigte nicht täuschen“, so ver.di Verhandlungsführer Jan Duscheck nach Beratungen mit der Tarifkommission der Gewerkschaft. „Weder die angebotene Einmalzahlung noch die eine Stunde Arbeitszeitverkürzung, die auch erst in 2024 kommen würde, gleicht dies aus.“

Neben den unterschiedlichen Lohnvorstellungen konnten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auch nicht abschließend auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten einigen. Auch hier kam es insbesondere bei den materiellen Punkten zu keiner Einigung, wie dem Zuschuss für eine Erstausstattung. „Die ver.di-Tarifkommission konnte diesem aus unserer Sicht dürftigen Angebot nicht zustimmen. Sie hat das Angebot des Arbeitgebers daher einstimmig abgelehnt und ruft zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen auf“, kommentierte Jan Duscheck. Dennoch sei festzuhalten: Die Arbeitgeber seien durch die Streikaktivitäten der Beschäftigten überhaupt zu ersten Schritten nach vorne bewegt worden. Schon in der Vorrunde hatte ver.di mit bundesweiten Streiks Druck auf die Arbeitgeber aufgebaut und so Annäherungen erzielt, etwa bei der Vergütung von Nachwuchskräften.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) war mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente von 150 Euro sowie einem Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und einer Regelung zur mobilen Arbeit in die Tarifverhandlungen gegangen. Die Gewerkschaft fordert, dass die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben sollen, bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Dafür sollen sie einen Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

Eine Fortsetzung der Verhandlungen wurde zwischen ver.di und öffentlichen Bankenarbeitgebern vereinbart. Ein konkreter Termin wird noch ermittelt.

 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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