Sozial- und Erziehungsdienste: ver.di und Kommunen einig über Verbesserungen

Pressemitteilung vom 30.09.2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die kommunalen Arbeitgeber haben sich in einem dreitägigen Verhandlungsmarathon auf Nachbesserungen der Schlichtungsempfehlung verständigt: „Das Ergebnis sieht Verbesserungen für das Gros der Beschäftigten vor. Ein Durchbruch ist möglich geworden, weil die Arbeitgeber – anders als im August – zu einer deutlichen Veränderung der Schlichtungsempfehlung bereit gewesen sind. Die Verhandlungskommission empfiehlt der Bundestarifkommission und den Mitgliedern die Annahme dieses Ergebnisses“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Mittwoch (30. September 2015) in Hannover. Auf dieser Basis muss nun die Bundestarifkommission von ver.di über die Einleitung einer weiteren Urabstimmung entscheiden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass zumeist jüngere Erzieherinnen und Erzieher in den unteren Erfahrungsstufen besser gestellt werden als zuvor. Einschließlich der aktuell ausgehandelten Anhebungen erhalten Vollzeitbeschäftigte nun zwischen 93 und 138 Euro mehr pro Monat. Damit sei es gelungen, dass im Berufsfeld Kindererziehung die Beschäftigten gleichmäßiger von einer Aufwertung profitieren und es für Berufseinsteigerinnen attraktiv bleibt. Zusätzlich gibt es nun auch Verbesserungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst (S 14), die vom Schlichtungsergebnis nicht profitiert hätten. Sie erhalten nun zwischen 30 und 80 Euro monatlich mehr. „Wir bedauern, dass es nicht gelungen ist, für Sozialarbeiter außerhalb des allgemeinen Sozialdienstes mehr zu erreichen, als in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen war. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der wichtigen Arbeit von Sozialarbeitern und -pädagogen ist für künftige Aufwertungen noch viel Luft nach oben“, betonte Bsirske. Wie in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen, profitieren auch die Leitungen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

„Das jetzt ausgehandelte Ergebnis trägt den Wünschen und Erfordernissen der Beschäftigten eher Rechnung als die abgelehnte Schlichtungsempfehlung“, sagte Bsirske. Die erneuten Verhandlungen seien sinnvoll und richtig gewesen, wenngleich die Arbeitgeber eine signifikante Ausweitung des Verteilungsvolumens abgelehnt hätten. Allerdings seien beide Seiten in den Gesprächen daran interessiert gewesen, eine weitere Eskalation des Tarifkonflikts zu vermeiden.

Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft treten und läuft bis zum 30. Juni 2020. Ab 1. Juli 2019 sind Gespräche über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss vereinbart. „Die jahrzehntelange Lohndiskriminierung sozialer und frauentypischer Berufe lässt sich nicht im Handstreich beseitigen, bleibt aber weiter gewerkschaftliche Aufgabe. Das Ergebnis ist ein erster Schritt in Richtung Aufwertung, dem weitere folgen müssen“, betonte Bsirske.

Am Freitag, 2. Oktober 2015, werden Streikdelegierte und die ver.di-Bundestarifkommission in Fulda über das Ergebnis beraten. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Oktober 2015.

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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