Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Entschließungen des Bundesrates zu dem am heutigen Freitag (5. Juli 2024) von der Länderkammer gebilligten Postgesetz. „Mit seinen Entschließungen hat der Bundesrat eine Chance verstreichen lassen, für besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und die massiven Probleme mit prekärer Beschäftigung anzugehen“, sagte Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. „Dass der Bundesrat weder ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche noch die 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung fordert, ist enttäuschend.“ Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche – analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft – sei nach wie vor der richtige Weg.
Mit Blick auf die 20-Kilo-Grenze sagte Kocsis: „Jetzt ist der Bundesarbeitsminister am Zug. Er muss in der entsprechenden Verordnung festlegen, dass beispielsweise eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel ist, um Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht in der Ein-Personen-Zustellung zu befördern.“ Damit ließe sich die 20-Kilo-Grenze künftig de facto einführen. „Pakete zustellen ist und bleibt Schwerstarbeit. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten geht.“
Die geplanten Regelungen im Postgesetz zum Universaldienst begrüßte Kocsis: „Es ist wichtig, dass jetzt die Finanzierung der für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wichtigen Dienstleistungen gesichert ist. Dadurch werden tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze dauerhaft geschützt.“
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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