Einigung auf Nachwuchskräftetarifvertrag bei öffentlichen Banken

Pressemitteilung vom 18.08.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Verband der öffentlichen Banken (VÖB) haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Nachwuchskräftetarifvertrag geeinigt. Er tritt rückwirkend zum 1. August 2021 in Kraft.

„Die monatelangen Verhandlungen haben sich gelohnt: Zukünftig profitieren auch dual Studierende von dem Tarifvertrag. Wie die Auszubildenden erhalten sie nun ebenso in weiten Teilen eine verbindliche Übernahmeperspektive“, so ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.

Einen Anspruch auf unbefristete Übernahme in Vollzeit haben demnach 60 Prozent eines Nachwuchskräftejahrgangs, wenn sie die Ausbildung bzw. das duale Studium mit mindestens „gut“ (bis Note 2,4) abschließen. Weitere 20 Prozent werden zusätzlich für mindestens 12 Monate übernommen, wenn sie ebenfalls einen Notendurchschnitt von bis 2,4 aufweisen.

Erstmals haben die Tarifvertragsparteien auch eine Regelung zum Thema Nachhaltigkeit vereinbart: Nachwuchskräfte haben einen Anspruch auf Weiterbildung und Teilnahme an Projekten zu Nachhaltigkeitsthemen an bis zu zwei Tagen pro Kalenderjahr.
Des Weiteren gibt es zwei zusätzliche freie Tage für die Vorbereitung auf Prüfungen. „Der Nachwuchskräftetarifvertrag ist ein erster wichtiger Schritt für eine Modernisierung und Weiterentwicklung der Tarifverträge bei den öffentlichen Banken“, so der für das Bankenwesen zuständige ver.di-Bundesfachgruppensekretär.

Die Frage der Vergütungserhöhung ist Gegenstand der laufenden Entgelttarifrunde. Der nächste reguläre Verhandlungstermin in der Tarifrunde öffentliche Banken ist der 22. September in Berlin.

Bis zum Sommer 2022 wollen die Tarifparteien zudem eine Vereinbarung zum Anspruch auf digitale Endgeräte abschließen.

 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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