Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Empfehlung der OECD, in Deutschland ein Bundesweiterbildungsgesetz zu schaffen. „Ein solches Gesetz fordern wir schon seit Jahren. Eine Empfehlung dafür schreibt nun auch die OECD der Bundesregierung und vor allem den Arbeitgebern ins Stammbuch, die ihre blockierende Haltung endlich aufgeben müssen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Mit einer geregelten Finanzierung von Weiterbildung, einer transparenten Beratungsstruktur und geregelten Freistellungsmöglichkeiten wird ein solches Gesetz die Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte verbessern.“ Damit könnten künftig auch Beschäftigte erreicht werden, für die die bisherige Weiterbildungsstruktur hohe Hürden aufgebaut habe.
Der OECD-Länderbericht zur beruflichen Weiterbildung in Deutschland bestätigt, worauf ver.di nach Auswertung internationaler Studien immer wieder hingewiesen hat: Bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen liegt Deutschland deutlich hinter anderen OECD-Ländern zurück. Zudem ist die Teilnahme selektiv: Erwachsene mit geringen Grundkompetenzen, Geringverdienende und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten weniger Weiterbildungsangebote und weisen daher eine besonders niedrige Teilnahmequote auf. Darüber hinaus bescheinigt die OECD Deutschland eine unsystematische, unübersichtliche und lückenhafte Weiterbildungsstruktur.
„Die enormen Defizite in der beruflichen Weiterbildung darf sich Deutschland nicht länger leisten“, so Bühler weiter. Gute Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten seien gerade in Zeiten gravierender Umbrüche dringend geboten. „Weiterbildung ist ein wichtiger Schlüssel, um Transformationsprozesse und Strukturwandel sozialverträglich zu gestalten.“
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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