Tarifergebnis für Filmschaffende: Kürzere Arbeitszeiten und 5,75 Prozent Tariferhöhungen

Pressemitteilung vom 02.03.2016

In der dritten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 25.000 Film- und Fernsehschaffenden, die für die Dauer von einzelnen Produktionen von Fernseh-/Kinofilmen und Serien angestellt werden, hat ver.di gestern Nachmittag (1. März 2016) deutliche Verbesserungen erreicht. Die Tarifgagen erhöhen sich um 30 Euro pro Woche ab April 2016, ab Januar 2017 erfolgt eine weitere Anhebung um drei Prozent. Im Gesamtvolumen sind das 5,75 Prozent Tarifsteigerung. Die Arbeitszeit bei Kinoproduktionen darf künftig nur noch an drei von fünf Arbeitstagen über zwölf Stunden hinausgehen. Der Gagenabschluss hat eine Laufzeit bis Ende 2017, der Manteltarifvertrag mit den verbesserten Regelungen zur Arbeitszeit bis Ende 2019.

„Ein weiterer Schritt zur Eindämmung überlanger Arbeitstage ist durchgesetzt und die Tariferhöhungen können sich im Branchenumfeld sehen lassen“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Die Erhöhung der Wochengagen von 30 Euro ab April 2016 macht im Volumen 2,7 Prozent aus. Das bedeutet für Wochengagen bis zu 1.000 Euro, etwa für Assistentinnen und Assistenten oder Produktionsfahrer, eine Erhöhung über drei, teilweise vier Prozent. Dazu kommt neun Monate später eine weitere Anhebung der Gagen um drei Prozent. Die Verhandlungskommission der ver.di FilmUnion ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“

ver.di konnte sich auch mit einer weiteren Absenkung der täglichen Höchstarbeitszeiten durchsetzen. Seit 2011 konnte die häufig lange und belastende Arbeitszeit am Filmset damit zum dritten Mal verkürzt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass bei Kinoproduktionen nur noch an 60 Prozent der Drehtage 13 statt zwölf Stunden gearbeitet werden darf. Für bestimmte TV-Formate wie Dokumentation gilt dies nur für 20 Prozent, bei Serien wie Daily-Soaps nur für zehn Prozent der Drehtage.

Für den Manteltarifvertrag bemühen sich die Tarifparteien Produzentenallianz und ver.di um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, nach der das Regelwerk auch für nicht tarifgebundene Filmproduktionen gelten würde. Dies wäre angesichts der zunehmenden Tarifflucht und der kurzen, immer wieder unterbrochenen Beschäftigungszeiten ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. „Die meisten Filmproduktionen erhalten Förderungen oder werden im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks produziert. Tarifdumping von Filmproduktionen, die mit Fördergeldern aus Steuern oder Geldern der Bürger aus dem Rundfunkbeitrag ermöglicht werden, ist nicht akzeptabel“, sagte von Fintel.

Das Tarifergebnis steht noch bis Ende März 2016 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommission. Die neuen Regelungen können dann ab April 2016 in Kraft treten.

Für weitere Informationen: https://filmunion.verdi.de/

 

Pressekontakt

Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
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