ver.di fordert Bundesregierung auf, Verordnung der deutschen Flagge in der Schleppschifffahrt umzusetzen

Pressemitteilung vom 16.03.2023

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich empört darüber, dass die Bundesregierung entgegen des Beschlusses des Haushaltsausschusses einer Verordnung zur Umsetzung der Vorschrift der deutschen Flagge in der Schleppschifffahrt nicht nachgekommen ist.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, dies schnellstmöglich nachzuholen und den Haushaltsausschuss des Parlamentes ernst zu nehmen. Mit der Vorschrift der deutschen Flagge für Schleppschiffe in deutschen Küstengewässern und auf seewärtigen Zufahrtswegen folgt der Haushaltsausschuss nicht nur der durch die Europäische Hafenverordnung ermöglichten Vorschrift, sondern eröffnet auch eine große Perspektive für das deutsche maritime Cluster“, betont ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Maritime Wirtschaft Maya Schwiegershausen-Güth.

 Die Anzahl der deutschen Seeleute ginge ebenso wie die unter deutscher Flagge registrierten Schiffe nach wie vor zurück und habe einen alarmierenden Stand erreicht. Ein verlässlicher seewärtiger Warentransport benötige eine verlässliche und sichere Schleppschifffahrt. Kaum ein Großschiff laufe in einen deutschen Seehafen ein, ohne dass ein Schleppschiff beteiligt sei.

„Mit der Umsetzung der Verordnung zur Flaggenvorschrift besteht nun endlich die Chance, Sozialdumping zu verhindern und verbindliche Qualitätsstandards vorzugeben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, den Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses ernst zu nehmen und die Verordnung auf den Weg zu bringen“, betont Schwiegershausen-Güth. Nachfolgend müsse diese Verordnung dann in Länderrecht überführt werden; dabei sei keine Zeit zu verlieren.

 

 

 

Pressekontakt

Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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