Ab dem 1. Juli 2024 gelten Mindeststandards in der Bundeskulturförderung. Bei allen Förderungen, bei denen das Bundesressort für Kultur und Medien mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, müssen demnach Honoraruntergrenzen eingehalten werden.
Die Basishonorare der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) greifen als einzige spartenübergreifende Honoraruntergrenze. Kulturschaffende können sich in der Kalkulation der Honorare neben den jeweiligen Spartenempfehlungen auf die TVöD-Basishonorare beziehen. ver.di stellt Beispielrechnungen bereit, Kreative und Verwaltungen können darüber hinaus mit dem Rechner www.basishonorare.de Honorare kalkulieren.
„Die Verpflichtung zu Honoraruntergrenzen läutet ein fundamentales Umdenken in der Kulturförderung ein. Aus dieser Innovation darf kein Bürokratiemonster für Verwaltungen entstehen. Daher werbe ich für die Verwendung eines Modells, das für alle Gewerke und Tätigkeiten genutzt werden kann und sich auf den in der Branche und der Verwaltung etablierten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezieht“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen.
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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