Urheberrechtsreform und VG-Wort-Urteil

Pressemitteilung vom 07.07.2016

Eine gesetzliche Absicherung der Beteiligung von Verlegern an Ausschüttungen der Verwertergesellschaften darf es nicht ohne eine Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern geben.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) knüpft eine mögliche gesetzliche Regelung zur Absicherung von Verlegerbeteiligungen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften an die Bedingung, eine Reform des Urhebervertragsrechts zu realisieren, die tatsächlich die Rechte der Kreativen stärkt. Der vorgelegte Regierungsentwurf in Sachen Urhebervertragsrecht trägt dieser Notwendigkeit und damit dem Versprechen im Koalitionsvertrag bisher nicht Rechnung. Hintergrund sind Vorhaben der Bundesregierung, beide Aspekte - die Urheberrechtsreform sowie den Umgang mit dem kürzlich ergangenen Urteil in Sachen VG Wort - miteinander zu verknüpfen. Darüber wurde gestern Nachmittag (6. Juli 2016) in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags diskutiert.

"Nur wenn die Rechte der Urheberinnen und Urheber gestärkt werden, können wir politisch eine gesetzliche Absicherung der Beteiligungen der Verlage und anderer Verwerter mittragen. Wir gehen davon aus, dass es entweder beides oder nichts geben wird. Wir wollen die Rechte der Kreativen nachhaltig stärken. Nur wenn das geschieht, ist für uns auch eine Initiative vertretbar, die Zahlungen an Verlage zu legalisieren. Denn die Durchsetzung der Rechte, die die Verwertungsgesellschaften etwa gegen die Hersteller von Speichermedien geltend machen, gelingt besser Hand in Hand mit den Verlagen", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Er erklärte, dass der vorliegende Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform eher eine Schwächung der vertraglichen Stellung der Urheberinnen und Urheber darstelle, zugleich aber den Verwertern eine Beteiligung an Geldern zugesichert werden solle, die rechtlich den Kreativen zustünden. "Das geht so nicht. Zweimal Minus ergibt kein Plus für die Urheber. Es braucht eine effektive Stärkung der vertraglichen Stellung der Kreativen. Die fehlt bisher", so Werneke.

Hinweis:
Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sind in ver.di in den Bereichen Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wis-senschaftlicher Werke (VdÜ), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie in den Bereichen Rundfunk, Film, AV-Medien (RFAV / ver.di FilmUnion), Musik, Darstellende und Bildende Kunst organisiert. Insgesamt vertritt ver.di 45.000 Mitglieder aus den genannten Bereichen.

 

Pressekontakt

Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
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Fax: 030/6956-3001
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