Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder: Gehälter steigen durch Mindestbetrag um insgesamt 4,83 Prozent* - Kürzung der Zusatzaltersversorgung abgewehrt

Pressemitteilung vom 28.03.2015

Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am Samstagabend (28. März 2015) in Potsdam ein Ergebnis erzielt. Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: Rückwirkend zum 1. März 2015 steigen sie um 2,1 Prozent. Zum 1. März 2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Damit erhöhen sich die Entgelte über die Laufzeit um durchschnittlich 4,83 Prozent*, in den unteren Entgeltgruppen in der Spitze sogar um mehr als sechs Prozent.

„Damit profitieren die Beschäftigten der Länder von spürbaren Reallohnsteigerungen“, sagte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske. „Es ist ein großer Erfolg, dass wir Eingriffe in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verhindern konnten und gleichzeitig das System der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sicherer gemacht haben.“

Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht. Bei der VBL Ost steigen die Beiträge zu denselben Zeitpunkten um jeweils 0,75 Prozent. Die Beitragsänderung greift ausschließlich für Versicherte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TdL). Die Arbeitgeber beteiligen sich im gleichen Umfang. Zum Ausgleich für die Mehrbelastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung im Osten in fünf gleichen Schritten auf das Westniveau angehoben (für die Entgeltgruppen 1 bis 8 von derzeit 71,5 auf 95 Prozent des Monatsgehalts).

Auszubildende erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer Vergütung um jeweils 30 Euro monatlich, ihr Urlaubsanspruch steigt von 27 auf 28 Tage, die faktische Übernahmegarantie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird um zwei Jahre verlängert. Zum Problem der sachgrundlosen Befristungen gibt es von Seiten der Länder eine Gesprächszusage, sobald im Herbst 2015 ein von Bund und ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst vorliegt. Ziel von ver.di bleibt weiterhin der tarifliche Ausschluss sachgrundloser Befristungen.

Bei der Frage der tariflichen Eingruppierung angestellter Lehrkräfte gab es kein gemeinsames Verhandlungsergebnis.

Die Bundestarifkommission hat das Verhandlungsergebnis mit deutlicher Mehrheit für die jetzt folgende Mitgliederbefragung zur Annahme empfohlen. ver.di fordert von den Bundesländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger.

*In einer früheren Version war die durchschnittliche Entgelterhöhung über die Laufzeit mit 4,61 Prozent angegeben. Dabei handelt es sich lediglich um den gewichteten Wert. Die tatsächliche durchschnittliche Erhöhung beträgt 4,83 Prozent.

 
 

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