Leiharbeit und Werkverträge: Kritik der Wirtschaft völlig überzogen – Missbrauch eindämmen

Pressemitteilung vom 03.12.2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Kritik von Wirtschaftsvertretern am Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leiharbeit und Werkverträge für völlig überzogen und spricht sich gleichzeitig für Nachbesserungen aus. Wirtschaftsvertreter und Verbände versuchten derzeit, jeglichen Ansatz zur Eindämmung des Missbrauchs als „Großangriff“ auf selbstständige Unternehmen und „überflüssige Regulierung“ zu diskreditieren. „Die einzigen Großangriffe, die – gedeckt von der geltenden Rechtslage zu Leiharbeit und Werkverträgen – seit Jahren stattfinden, richten sich gegen die Beschäftigten: nämlich gegen die Sicherheit unbefristeter Arbeitsplätze und gegen eine angemessene Entlohnung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag.

Die Erfahrungen in den von ver.di organisierten Branchen machten deutlich, dass eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen von Leiharbeit und Werkverträgen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überfällig sei: So hätten etwa die Post-Beschäftigten während des Arbeitskampfes in diesem Jahr erleben müssen, wie der Arbeitgeber versucht habe, mit Leiharbeitnehmern und Werkverträgen zu teilweise schlechtesten Konditionen den Streik zu unterlaufen. Im Gesundheitswesen führten Outsourcing, Leiharbeit und Werkverträge zu absurden. manchmal sogar lebensgefährlichen Situationen, wenn Dienstleistungen am Patienten auf unterschiedliche Fremdfirmen verteilt würden. Und im Einzelhandel gebe es nach wie vor Werkvertrags-Beschäftigte zum Einräumen der Waren in die Regale – um nur einige Beispiele zu nennen. Leiharbeit sei lediglich als Instrument gedacht, um Auftragsspitzen flexibel abfangen zu können. „Deshalb brauchen wir eindeutige gesetzliche Regelungen, um dem anhaltenden Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich einen Riegel vorzuschieben“, betonte Bsirske.

ver.di begrüßt am vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, dass er sehr konsequent die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umsetzt. So werde etwa das Verbot von Streikbrechereinsätzen festgeschrieben, Werkverträge und Scheinselbstständigkeit würden – auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung – eindeutiger gegenüber Arbeitsverhältnissen abgegrenzt und missbräuchliche Werkverträge dürften nicht nachträglich in einen Leiharbeitsvertrag umgewidmet werden. Solchen Entwicklungen einen Riegel vorzuschieben, sei richtig.

Allerdings gebe es aus Sicht von ver.di weiteren Handlungsbedarf. „Die Höchstüberlassungsdauer von eineinhalb Jahren ist zu lang, und Equal Pay erst nach neun Monaten ist zu spät. Viele Leiharbeitnehmer werden weniger als drei Monate, gut zehn Prozent der Betroffenen sogar weniger als einen Monat im Unternehmen beschäftigt“, sagte Bsirske. Zudem seien die Informationsrechte für Betriebsräte zwar grundsätzlich besser als zuvor, aber die Mitbestimmung der Betriebsräte bei Werkverträgen müsse insgesamt gestärkt werden.

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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