ver.di startet Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

Pressemitteilung vom 09.03.2017

Unter dem Motto "Einer für alle" startet ver.di heute (9. März 2017) eine bundesweite Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. „Wir wollen damit erreichen, dass die Tarifverträge in der Handelsbranche nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern branchenweit für alle Beschäftigten gelten. Tarifflucht darf sich nicht länger auszahlen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger, zuständig für den Handel, heute in Düsseldorf.

Hintergrund der Kampagne ist die starke Tarifflucht der Unternehmen im Einzel- und Versandhandel, aber auch im Groß- und Außenhandel in den letzten Jahren. Nur noch etwa 30 Prozent der Branche sind tariflich gebunden. „Dadurch sind zigtausende von prekären und unterbezahlten Arbeitsverhältnissen entstanden“, so Nutzenberger.

Lohn und Gehalt der Beschäftigten der Branche reichen oft vorne und hinten nicht aus, weil die Bezahlung vor allem in den vielen tariflich ungebundenen Betrieben bis an die Armutsgrenze gerückt ist“, stellt Nutzenberger klar. „Wir fordern daher, dass dieser Unterbietungswettbewerb über Dumpinglöhne endlich aufhört. Um Tarifflucht und Lohndumping zu bekämpfen, fordern wir die Arbeitgeber, aber auch die Politik auf, endlich wieder allgemeinverbindliche Tarifverträge möglich zu machen. Kein Arbeitgeber darf sich mehr zu Lasten der Allgemeinheit, tarifgebundener Unternehmen und insbesondere auf den Rücken der Beschäftigten aus der Verantwortung stehlen. Tarifflucht darf sich nicht auszahlen“, so Nutzenberger.

Der Einzelhandel mit seinen 3 Millionen Beschäftigten ist eine Frauenbranche. Diese Branche ist geprägt von vielen Teilzeit- und Minijobs, was sich dramatisch auf die Renten der Beschäftigten auswirkt. Die Tarifflucht der Handelsunternehmen erhöht und verschärft das Risiko der Altersarmut der Beschäftigten zusätzlich.

Laut dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge durch die Länderarbeitsministerien bzw. das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, und zwar auf Antrag der Tarifparteien. Dann gilt ein Tarifvertrag für die gesamte Branche, unabhängig davon, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.

 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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