„Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, sich endlich klar auf die Seite der Journalistinnen und Journalisten zu stellen“, betonte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, die am morgigen Mittwoch (30. Januar) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindet.
„Wenn Verlage ein exklusives Leistungsschutzrecht für ihre Inhalte im Netz bekommen sollen, dann müssen die Urheberinnen und Urheber dieser Inhalte angemessen an den Einnahmen beteiligt werden“, forderte Werneke. „Ohne die Urheberinnen und Urheber gäbe es schließlich keine Inhalte, über deren Vergütung wir hier diskutieren.“ Das Gesetz müsse deshalb klarstellen, dass ihnen mindestens 50 Prozent der Einnahmen zustünden – anstelle der unklaren Formulierung einer „angemessenen Beteiligung“. Notwendig sei aus Sicht von ver.di daher auch, das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umzusetzen.
Kritisch bewertete der ver.di-Vize die aktuelle Kampagne von Google gegen das Leistungsschutzrecht. „Mit einem Leistungsschutzrecht wird nicht das Ende der Informationsfreiheit eingeläutet. Es geht um den legitimen Anspruch von Rechteinhabern, die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte vergütet zu bekommen – so wie es im Urheberrecht üblich ist“, unterstrich Werneke. Die Kritik von ver.di richte sich nicht gegen die Schaffung eines Leistungsschutzrechts. Profitieren dürfe davon aber nicht einseitig der Verlag – die Urheberinnen und Urheber seien als die eigentlichen Leistungserbringer an den Einnahmen fair zu beteiligen.
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