Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Bundesländer mit Nachdruck auf, der geplanten Verordnung zur Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern zuzustimmen. Anlass ist die morgige Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, bei der das Thema beraten wird. „Jetzt ist die Stunde der Wahrheit. Die Landesregierungen müssen zeigen, dass es ihnen ernst damit ist, die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege zu verbessern. Sie müssen zeigen, dass sie Probleme lösen und damit eine gute Versorgung sicherstellen wollen. Sie müssen zeigen, dass sie ihren Worten Taten folgen lassen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die derzeitige Bundesregierung habe endlich gehandelt und das bereits 2019 entwickelte System auf den Weg gebracht, jetzt dürften die Länder sich diesen notwendigen Verbesserungen nicht in den Weg stellen. „Ich appelliere eindringlich an die Länder, zum Wohle der Patientinnen und Patienten und des Pflegepersonals parteiübergreifend an einem Strang zu ziehen.“ Die Verordnung sei ein entscheidender Schritt für eine Personalausstattung, die sich am Pflegbedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Nur mit einer guten Personalausstattung könnten Pflegekräfte im Beruf gehalten und neue Beschäftigte für diese oft lebenswichtige und sehr anspruchsvolle Arbeit gewonnen werden.
„Die Pflegepersonalregelung, kurz PPR 2.0, ist für viele Beschäftigte ein vertrautes Instrument, um den Pflegebedarf zu erfassen. Sie ist getestet, praktikabel und muss jetzt kommen“, sagte Bühler. Jeder, der sich dagegen ausspreche, habe andere Ziele als eine gute Pflege. Viele Beschäftigte im Gesundheitswesen hätten sich in den letzten Jahren enttäuscht von der Politik abgewandt. Jetzt dürfe nicht das letzte Vertrauen verspielt werden. Völlig verantwortungslos sei der bayerische Vorstoß, die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen noch vor Einführung der PPR 2.0 abzuschaffen. Bühler: „Wer Vorgaben für die Personalausstattung ablehnt, gefährdet Menschenleben.“
Zum Hintergrund: ver.di hat die PPR 2.0 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat 2019 entwickelt. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett erstmals gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Die PPR 2.0 würde für alle circa 1.800 Krankenhäuser in Deutschland gleichermaßen gelten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur PPR 2.0 gibt ver.di hier: PPR 2.0 – was ist das eigentlich?
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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