Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am 6. April 2020 mit dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit für die deutschen Seehäfen abgeschlossen.
Danach sind die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben während der Kurzarbeit in der COVID-19-Krise vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen geschützt.
Das gesetzliche Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben um 20 Prozent durch die Arbeitgeber aufgestockt.
Es erfolgt eine Sicherung der tariflichen Sonder- und Einmalzahlungen für Beschäftigte in den tarifgebundenen Betrieben.
„Dieser zentrale Tarifvertrag für die Seehafenbetriebe ist ein starkes solidarisches Zeichen in dieser Krisenzeit. Alle Beschäftigten der tarifgebundenen deutschen Seehafenbetriebe bekommen in dieser Krisenzeit eine gleichwertige Aufstockung zum Kurzarbeitergeld, die das wirtschaftliche Überleben der Kolleginnen und Kollegen sichert“, sagte Robert Hengster, ver.di-Verhandlungsführer und Leiter der Fachgruppe Maritime Wirtschaft.
Diese Maßnahmen sichern den Betrieben das wirtschaftliche Überleben und erhalten ihnen die Fachkräfte in den Unternehmen. Hierdurch sind diese für die Versorgungssicherheit systemrelevanten Betriebe in der Lage, die wichtigen internationalen Transport- und Logistikketten aufrecht zu erhalten und nach der COVID-19 Krise wieder ohne Anlaufschwierigkeiten den Güter- und Warenverkehr in gewohntem Umfang aufzunehmen.
„Das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen ist für die deutsche und europäische Wirtschaft von herausragender Bedeutung, wenn nach der Krise die Produktion wieder hochgefahren wird. Hierzu bedarf es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der Krise noch in den Unternehmen sind, um die internationalen Logistikketten wieder zum Laufen zu bekommen. Dieser Tarifvertrag zur Kurzarbeit in den Seehäfen schafft eine sozialpartnerschaftliche Lösung, um beide Ziele zu erreichen“ so Hengster.
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
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