ver.di begrüßt Energie-Einigung der Parteivorsitzenden: KWK-Förderung und Klimareserve sollen Klimaschutzziel für 2020 sichern

Pressemitteilung vom 02.07.2015

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Vereinbarung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD zum Klimaschutz im Kraftwerksbereich. „Unser Engagement bei den Gesprächen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, um zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz im Kraftwerksbereich zu gestalten, hat sich gelohnt. Mit der Vereinbarung der Parteivorsitzenden der Regierungskoalition vom 1. Juli 2015 sind unsere wesentlichen Anliegen erfüllt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt am Donnerstag.

Durch die Vereinbarung würden drohende Strukturbrüche in der Braunkohlewirtschaft vermieden. Insgesamt sollen im rheinischen Braunkohlerevier fünf RWE-Blöcke mit einer Gesamtleistung von 1.500 Megawatt (MW) in die Klimareserve überführt werden, dazu sollen noch zwei Blöcke in der Lausitz und einer in Sachsen kommen, mit insgesamt 1.200 MW Leistung. „Damit haben die betroffenen Beschäftigten wieder eine berufliche Perspektive. Zugleich werden 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2020 eingespart“, so Scheidt.

Zudem sollen Erhalt und Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der öffentlichen Versorgung einen wesentlichen Teil der notwendigen jährlichen Kohlendioxid-Einsparung erbringen: vier Millionen Tonnen direkt und mindestens zwei Millionen Tonnen durch Heizungssanierung, auch durch den Ersatz veralteter Einzelheizungen, durch moderne und effiziente KWK-Wärme. Der entsprechende Jahressockel im KWK-Förderungsgesetz soll von derzeit 750 Millionen Euro auf mindestens 1,5 Milliarden Euro verdoppelt werden. „Das sichert den Beschäftigten in den von Stilllegung bedrohten KWK-Anlagen langfristig ihren Arbeitsplatz und ist zugleich ein Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Das Ergebnis zeigt: Beschäftigungssicherung, Klimaschutz und Energiewende können zusammen gehen – wenn die Politik den Rahmen intelligent gestaltet. Für entsprechende Vorschläge stehen wir auch weiterhin immer zur Verfügung“, betonte Scheidt.

Jetzt sei die Bundesregierung am Zug, um die notwendigen Gesetze zügig zu verabschieden. Insbesondere das KWK-Gesetz müsse noch im Jahr 2015 novelliert werden, damit die Unternehmen Investitionssicherheit erhielten und alle KWK-Modernisierungsmaßnahmen zu Beginn des Jahres 2020 fristgerecht abgeschlossen sein können.

 
 

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