Dritte Tarifrunde für Beschäftigte bei öffentlichen Banken ergebnislos

Pressemitteilung vom 20.10.2021

Die dritte Runde der Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) ist am Abend des 19. Oktober 2021 ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Im Vorfeld hatte es bundesweit erste Warnstreiks mit mehreren tausend Teilnehmenden gegeben. Die vierte Verhandlungsrunde soll am 19. November 2021 in Frankfurt/Main stattfinden.

ver.di kritisierte, dass es weder beim Entgelt noch bei den anderen Themen, wie etwa mobiler Arbeit, einen Durchbruch gab. „Die lange Hängepartie bei den Gehaltssteigerungen ist nicht akzeptabel. Zudem bleibt für die Beschäftigten die Unsicherheit durch den Wegfall der Berufsjahresaufstiege“, kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.

Bewegung gab es in der dritten Verhandlungsrunde zur Vorgehensweise bei der Entgeltstruktur. Dort einigten sich die Tarifpartner auf einen verbindlichen Fahrplan für Verhandlungen. Die Koppelung der Entgelterhöhung an das erfolgreiche Zustandekommen einer neuen Entgeltstruktur ist vom Tisch. Die neue Entgeltstruktur soll nun unabhängig von den Gehaltssteigerungen bis Sommer 2022 miteinander verhandelt werden. „Damit können die Verhandlungen zur Entgeltstruktur nun in aller Ernsthaftigkeit beginnen. Jetzt muss es darum gehen, gemeinsame Lösungen für die Zukunft zu entwickeln. Einseitige Einschnitte, wie bei den Berufsjahresaufstiegen, sind nicht akzeptabel“, so Duscheck weiter.

Die von der Arbeitgeberseite angebotenen Gehaltserhöhungen von je 50 Euro zum 1. Januar 2022 und 2023 für Nachwuchskräfte wurden von ver.di als unzureichend zurückgewiesen. „Der Gehaltstarifvertrag ist im Juni ausgelaufen. Für uns ist völlig klar, dass die Gehaltserhöhungen rückwirkend im Sommer zu zahlen ist. Gerade bei der aktuellen Inflationsrate sind sechs Nullmonate nicht akzeptabel“, erklärte Duscheck.

ver.di war mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente von 150 Euro sowie einem Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und einer Regelung zur mobilen Arbeit in die Tarifverhandlungen gegangen. Die Gewerkschaft fordert, dass die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben sollen, bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Dafür sollen sie einen Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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