Hakenkreuze in Gewaltspielen sind keine „staatsbürgerliche Aufklärung“

Pressemitteilung vom 04.07.2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) halten die Entscheidung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für falsch, Computerspiele mit nationalsozialistischen Symbolen freizugeben. Im konkreten Fall soll erstmals in Deutschland ein so genanntes Ego-Shooter-Spiel zugelassen werden, in dem Nazi-Symbole zu sehen sind.

Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender: „Aggressive Computerspiele mit pseudo-historischen Bezügen nutzen Nazi-Symbole nur als zusätzlichen ‚Trigger-Faktor‘. Eine kritische Aufarbeitung des Zeitgeschehens - als ein Kriterium für Kunstfreiheit - kann ich nicht entdecken. Es sollte also bei geltendem Recht bleiben: Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist eine Straftat.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied: „Auch die rechtsextremistischen Gewalttaten dieser Tage zeigen, dass das Verbot noch immer aktuell ist. Wir müssen eine schleichende Akzeptanz von Hakenkreuzen und anderen Nazi-Symbolen verhindern. Unsere Gesellschaft sollte es nicht der USK überlassen, das Selbstbild der Games-Branche zu definieren und die roten Linien des Rechtsstaates zu verschieben.“

Zum Hintergrund:
Die USK-Prüfgremien haben bereits im Jahr 2018 ihr Freigabe-Verfahren geändert. Danach können auch solche Video- und Computerspiele eine Altersfreigabe bekommen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Die USK begründet ihren Schritt mit der so genannten Sozialadäquanz, d.h. unzulässige Symbole dürfen verwendet werden, sofern es der staatsbürgerlichen Aufklärung in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§86a, Abs. 3 StGB). Die Games-Branche fordert schon lange eine Gleichbehandlung von Computerspielen mit Spielfilmen und treibt sie schrittweise voran. Die Kritiker, darunter ver.di und der DGB, halten die Wirkung von Gewalt in Games für deutlich problematischer und sprechen sich dagegen aus. 2018 genehmigte die USK zunächst ein pädagogisch angelegtes Rollenspiel. Mit der Freigabe des ersten „Ego-Shooter-Spiels“ „Wolfenstein: Youngblood“ macht die USK nun den nächsten Schritt. Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein als regionale Medienaufsicht hat bereits öffentlich gegen die Freigabe protestiert.

 

Pressekontakt

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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