In der Tarifauseinandersetzung zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienst hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst einstimmig das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt. ver.di leitet deshalb heute die Urabstimmung für einen unbefristeten Streik ein.
Bis zum 5. Mai 2015 werden jetzt die Mitglieder in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes zum Arbeitskampf befragt. Sofern mindestens 75 Prozent der Mitglieder zustimmen, kann danach ein unbefristeter Streik unter anderem in Kindertagesstätten, Werkstätten und Einrichtungen für Behinderte, von Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen im allgemeinen Sozialdienst, in Jugendzentren, an offenen Ganztagsschulen sowie in Heimen für Kinder und Jugendliche beginnen.
„Die Arbeitgeber haben in fünf Verhandlungsrunden jeden generellen Handlungsbedarf zur tariflichen Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe geleugnet. Sie haben kein Angebot vorgelegt, sondern lediglich punktuelle Verbesserungen für einen sehr kleinen Teil der Beschäftigten vage in Aussicht gestellt. Damit haben sie die Eskalation der Tarifauseinandersetzung provoziert“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
„Die Arbeitgeber glauben offenbar, sie könnten diese Tarifrunde auf dem Rücken der Kinder und ihrer Eltern einfach aussitzen. Sobald die Urabstimmung abgeschlossen ist, haben sie es jederzeit in der Hand, mit der Vorlage eines verhandlungsfähigen Angebots den bevorstehenden Streik zu beenden oder womöglich noch zu vermeiden“, betonte Bsirske. „Wer in politischen Reden ständig die große gesellschaftliche Bedeutung frühkindlicher Bildung, der Inklusion von Menschen mit Behinderung und von hochwertiger sozialer Arbeit betont, muss den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst dann auch die überfällige finanzielle Aufwertung ihrer verantwortungsvollen Arbeit zugestehen.“
ver.di fordert eine finanzielle Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe, durch die Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale. Dies würde für die rund 240.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zu Einkommensverbesserungen von durchschnittlich zehn Prozent führen. Zum kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst gehören unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, Kinderpflegerinnen sowie Heilpädagogen. Indirekt profitieren von einem Tarifergebnis mit den kommunalen Arbeitgebern auch die mehr als 500.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bei freien und kirchlichen Trägern.
Besorgen Sie sich hier Ihren Presseausweis
Ansprechpartner Antragsformular