Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Pressemitteilung vom 06.12.2024

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte. „Das Urteil ist außerordentlich erfreulich. Damit wird gravierendes Unrecht zulasten von Teilzeitkräften endlich beseitigt“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis in Berlin. Zuvor hatte das BAG in einer vielbeachteten Entscheidung (5. Dezember 2024) geurteilt, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitkräfte – mit Geltung ab der ersten Stunde.

Konkret ging es um eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft, der trotz eines erheblichen Überstundensaldos mit Verweis auf den Haustarifvertrag entsprechende Zuschläge verwehrt wurden. Im Haustarifvertrag war ein Zuschlag von 30 Prozent erst bei Überschreitung der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vorgesehen. Dagegen und gegen die damit einhergehende Diskriminierung als Frau hatte die Betroffene geklagt.

Auch damit konnte sich die Betroffene durchsetzen: Das BAG hat bei Fehlen sachlicher Gründe die Zuschlagsregelung auch als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet. ver.di-Vize Kocsis: „Die angegriffenen Regelungen werden als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz betrachtet. Da Teilzeittätigkeiten weit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, setzt das Urteil auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen Maßstäbe. Damit werden die Rechte von Frauen im Arbeitsalltag entscheidend gestärkt.“

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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