Menschenrecht auf Wasser: EU-Kommission soll Bürgern und Parlament folgen – Wasser muss öffentliches Gut bleiben

    Pressemitteilung vom 09.09.2015

    Nach dem Votum des Europäischen Parlaments ist die EU-Kommission aufgefordert, endlich dem Willen der Bürger zu folgen und das Menschenrecht auf Wasser wirksam und dauerhaft zu verankern. „Das öffentliche Gut Wasser gehört in die öffentliche Hand und darf nicht zur Handelsware werden. Das ist der Wille von rund zwei Millionen Bürgern und des EU-Parlaments“, sagte Andreas Scheidt, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).  

    Am Dienstag hatte das EU-Parlament beschlossen, die EU-Kommission möge einen konkreten Vorschlag unterbreiten, das Menschenrecht auf Wasser gemäß den UN-Richtlinien in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Das Votum des EU-Parlaments geht im Wesentlichen auf die entsprechenden Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ zurück. ver.di hatte die EBI in Deutschland koordiniert und gemeinsam mit vielen anderen Nichtregierungsorganisationen zum Erfolg gebracht.

    Außerdem dürfe die Entscheidung des EU-Parlaments nicht an anderer Stelle unterlaufen werden: Die EU-Kommission müsse ab sofort verbindlich erklären und sicherstellen, dass die Wasserver- und -entsorgung von den Verhandlungen zu Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und TiSA ausgenommen werden, betonte Scheidt.

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    Jan Jurczyk
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