Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft wird erhöht

Pressemitteilung vom 07.06.2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich gemeinsam mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V (BDE) auf eine dreistufige Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt.

Danach wird der Mindestlohn, wenn die jeweiligen Gremien zustimmen, ab dem 1. Oktober 2019 auf 10,00 Euro pro Stunde, am 1. Oktober 2020 auf 10,25 Euro und am 1. Oktober.2021 auf 10,45 Euro erhöht.

Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist seit 2017 bei 9,10 Euro nicht mehr verhandelt worden und wurde Anfang 2019 durch den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro abgelöst.

ver.di begrüßt die Einigkeit der Arbeitgeberverbände für einen neuen starken Mindestlohn in der Entsorgungsbranche. Zwei Jahre hat ver.di sich für die Akzeptanz und die Neuverhandlungen des Mindestlohns Abfallwirtschaft eingesetzt.

„Es ist erfreulich, dass auch die Arbeitgeberverbände die Notwendigkeit eines Mindestlohns erkannt haben“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Der Mindestlohn Abfallwirtschaft ist ein wichtiges Signal für die tariflos Beschäftigten in der Entsorgungsbranche. Die Tarifbindung innerhalb der Branche hat über die Jahre zugenommen und doch gibt es noch zahlreiche Arbeitgeber, die sich der Tarifbindung entziehen. Durch den Mindestlohn Abfallwirtschaft haben wir eine finanziell verbesserte Grundlage für die Beschäftigten geschaffen.“

 

 

 
 

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