ver.di und neue Autobahngesellschaft einigen sich auf Manteltarifvertrag

Pressemitteilung vom 12.07.2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die privatrechtliche Autobahn GmbH des Bundes haben am Freitag (12. Juli 2019) eine Einigung über den Manteltarifvertrag für die zukünftig rund 15.000 Beschäftigten sowie über den Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der Autobahngesellschaft erzielt.

„Der Manteltarifvertrag bringt für die von den Ländern zur Autobahngesellschaft wechselnden Beschäftigten eine Reihe deutlicher Verbesserungen“, bewertete Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst, die Einigung.

Pieper wies insbesondere auf die Einführung eines vollen dreizehnten Monatsentgelts für alle Beschäftigten hin. Eindeutig geregelt sei, dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge bereits bei Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen. Auch seien verbesserte Regelungen bei Höhergruppierungen, bei Rufbereitschaft und für Dienstreisezeiten vereinbart. Außerdem würden alle Beschäftigten bei Erfüllung der qualitativen Unternehmensziele eine Bonuszahlung in der Regel in Höhe von 800 Euro erhalten. Bei den Nachwuchskräften ist es erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes gelungen, neben den Ausbildungsbedingungen der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz auch die ausbildungsintegrierten und die praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren. Die Studierenden erhalten ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.300 Euro. „Das ist ein großer Fortschritt“, so Pieper weiter.

„Insgesamt konnte ver.di ein modernes, für die zukünftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft attraktives Tarifrecht durchsetzen“, fasste Pieper das Ergebnis der Tarifverhandlungen zusammen. „Den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Kommunen stünde es gut an, die darin enthaltenen tarifpolitischen Fortschritte zu übernehmen.“

Nach der Einigung vom 5. April 2019 über das Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen, die neben der Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten sind, ist damit die tarifvertragliche Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen bei der im September 2018 nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat gegründeten Autobahn GmbH im Wesentlichen abgeschlossen. Nur noch die Regelungen für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern stünden noch an, so Pieper. Die Verhandlungen darüber sollen bis zum 31. August dieses Jahres abgeschlossen werden.

 

 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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