Reform der Besoldungsstrukturen im Bund - ver.di und DGB äußern Kritik am Vorhaben des Bundesinnenministeriums

Pressemitteilung vom 11.10.2024

Der jetzt vorliegende und erneut bearbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) stößt auf herbe Kritik der Gewerkschaften. Bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, lehnten der DGB und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Entwurf mit klaren Worten ab.

Mit dem Gesetzentwurf wird nach Ansicht der Gewerkschaften versucht, den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Genüge zu tun, allerdings greift dieser Versuch zu kurz, da es sich hierbei nicht um eine grundlegende Besoldungsreform handelt, sondern lediglich um eine Minimalregelung, die zudem noch zu neuen Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen führt. 

„Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird. Wir erwarten allerdings vom Bund einen zukunftweisenden Vorschlag zur amtsangemessenen Beamtenbesoldung. Die jetzt vorliegenden Vorschläge zu alimentativen Ergänzungszuschlägen sind intransparent, schaffen neue Ungerechtigkeiten und sind schwer vermittelbar. Wir fürchten, dass der Bund jetzt die Chance vertut, die Besoldung im Rahmen der höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen. Außerdem scheint es sehr fraglich zu sein, ob viele der geplanten Regelungen überhaupt rechtskonform sind“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Bereits in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme hatten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die geplanten Maßnahmen wie vor allem die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags mit bestimmten Abschmelzbeträgen, die problematische Abkehr vom Modell der Alleinverdienerfamilie sowie den isolierten Eingriff in die Besoldungsstrukturen kritisiert. Diese Kritik erneuerten die Gewerkschaftsvertreterinnen – und vertreter heute erneut.

Ungeachtet herausfordernder Rahmenbedingungen wie einer schwierigen Haushaltslage und der Tatsache, dass ein Großteil der Länder bereits vergleichbare Gesetze verabschiedet hat, erwartet ver.di vom Bundesgesetzgeber weiterhin, dass dieser ein transparentes, wertschätzendes und schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt. Verfassungsrechtliche Risiken verschiedener Maßnahmen des aktuellen Entwurfs dürfen nicht zu Lasten der Beamtinnen und Beamten sowie der Soldatinnen und Soldaten gehen.

Die Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf ist derzeit für Anfang November vorgesehen. Sofern das parlamentarische Verfahren dann im Frühjahr abgeschlossen werden sollte, würde das Gesetz vermutlich im Mai 2025 in Kraft treten.

 
 

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