Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, erklärt dazu: „Die Rundfunkverfassung ist seit ihrer Gründung ständig durch das Verfassungsgericht weiterentwickelt worden. Die Länderparlamente haben darin kein Recht, den öffentlich-rechtlichen Sendern die Erhöhungen des Rundfunkbeitrages durch Nichthandeln zu entziehen. Es wäre ein Verfassungsbruch, wenn, wie zuletzt von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angedroht, die unabhängig ermittelte Erhöhung der Rundbeiträge von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verhindert würde. Unabhängig davon sind Reformen für den ÖRR nötig. Diese finden auch regelmäßig statt, leider führen sie zumeist zu einem Abbau der Programmvielfalt und zur Streichung von Programmplätzen, in denen freie Rundfunkschaffende Journalismus und kulturelle Angebote geliefert haben. Doch die aktuell von der Rundfunkkommission ausgedachten Reformpläne gehen in einem Maße über bisherige Kürzungen hinaus, dass sich dagegen von vielen Seiten Protest regt.“
In einem digitalen Anhörungsverfahren der Rundfunkkommission der Länder sind über 15.000 Stellungnahmen zu den Reformplänen eingegangen. Bislang konnten sie nicht alle gesichtet werden. In einer Stellungnahme von ver.di /DGB wurde Kritik an massiven Kürzungen ohne klare Strategie und Zukunftspläne geübt. Beispielsweise hätte die Einschränkung von Programmangeboten für junge Mediennutzerinnen und Mediennutzer durch massive Reduzierung von linearen und digitalen Angeboten wie Ki.KA, funk, zdfneo fatale Folgen. Denn gerade junge Menschen brauchen mehr öffentlich-rechtliche Alternativen zu Angeboten digitaler Plattformdienste statt künftig noch weniger als die bisherigen 1,5 Prozent des Programmaufwandes.
„Die Missachtung der Interessen junger Nutzerinnen und Nutzer zeigt einen Mangel an Kommunikation und Transparenz und wenig Verständnis für die Belange aller Nutzerinnen und Nutzer, der sich durch den gesamten Reformprozess und die von der Rundfunkkommission vorgelegten Vorschläge zieht“, so Schmitz-Dethlefsen weiter. „Es hätte besser mit den Medienprofis über die Reform geredet und die Gesellschaft wirklich einbezogen werden müssen. Die hinter den Türen der Staatskanzleien der Bundesländer ausgedachten Entwürfe stoßen daher auf Kritik beim Publikum sowie bei Expertinnen und Experten außerhalb der Sender. Die geplanten Programmkürzungen erzürnen Medienschaffende im ÖRR, deren Arbeit nicht gewürdigt und deren Programmentwicklungen von der Politik nicht wahrgenommen werden.“
Zur MPK ruft ver.di heute zu einem Protest in Leipzig auf, an dem weitere Organisationen beteiligt sind, die sich ebenfalls gegen die Reformpläne und für eine gesicherte Rundfunkfinanzierung aussprechen. Zuvor hatte sich bereits ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen wie AWO, BUND, DGB, Caritas, DRK, Diakonie, NABU und ver.di für eine deutlich stärkere Gemeinwohl-Orientierung bei der Rundfunkreform ausgesprochen.
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
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