Beschluss der Sozialminister zu Call-Centern lässt Beschäftigte außer Acht

Pressemitteilung vom 20.11.2015

Der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer zu Call-Centern löst bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Unverständnis aus. Die berechtigten Interessen der Beschäftigten sowie der Schutz von Familien würden offenbar außer Acht gelassen, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Die Arbeits- und Sozialminister hatten sich auf ihrer Tagung in Erfurt am Mittwoch und Donnerstag unter anderem darauf verständigt, den Bund zu einer einheitlichen Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit aufzufordern, was auf einen Erhalt der Sonntagsarbeit abzielt.

„Dieser Beschluss überrascht. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 2009 und vor allem des Bundesverwaltungsgerichts am 26. November 2014 haben das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gestärkt. Für das Bundesland Hessen ist Sonntagsarbeit gerade in Call-Centern verboten“, stellte Kittel klar. ver.di bleibe bei seiner Auffassung, dass die bisherigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und die geltenden Ausnahmeregelungen ausreichend seien. Eine Ausnahmeregelung nur für Call-, Service-, und Kontakt-Center mache keinen Sinn.

In Call-Centern seien zudem überwiegend Frauen beschäftigt. „Der Beschluss verstärkt die Mehrfachbelastungen von Frauen und geht zu Lasten von Familie und Gesundheit“, sagte Kittel. Der arbeitsfreie Sonntag sei eine soziale Errungenschaft und als Tag der Ruhe und Erholung unverzichtbar. „Sonn- und Feiertage müssen durch die Beschäftigten selbstbestimmt bleiben. Wirtschaftliche Interessen haben hier zurückzutreten“, betonte Kittel.

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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